Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen


House of Thunder American Bikes GmbH
Taschenmacherstraße 6, 23556 Lübeck
Vom 20.12.2016

1.1.  Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: KÄUFER)

1.2. Die AVB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Zweirädern oder Teilen mit demselben KÄUFER, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.

1.3. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KÄUFERS werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem KÄUFER (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom KÄUFER uns gegenüber abzugeben sind (wie Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Lieferfrist und Lieferverzug

2.1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Eine verbindliche Lieferfrist wird ausdrücklich individuell schriftlich vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, sind alle Lieferfristen unverbindlich.

2.2. Sofern wir verbindliche oder unverbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (z.B. Nichtverfügbarkeit der Leistung oder Nichtlieferung durch Hersteller), werden wir den KÄUFER hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtlich neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar oder beträgt die nicht von uns zu vertretende Verzögerung einer verbindlichen oder unverbindlichen Lieferfrist 4 Wochen oder mehr, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des KÄUFERS wird rückerstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Hersteller/Importeur.

2.3. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung durch den KÄUFER erforderlich.

2.4. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den KÄUFER zumutbar sind. Sofern zur Bezeichnung der Bestellung oder der bestellten Ware Zeichen oder Nummern gebraucht werden, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

3. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

3.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des KÄUFERS wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

3.2. Der KÄUFER ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Liefertermine vereinbart. Wird ein verbindlicher oder unverbindlicher Liefertermin vereinbart, kommt der KÄUFER am darauf folgenden Tag in Verzug.

3.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den KÄUFER über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der KÄUFER im Verzug der Annahme ist.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

4.2. Beim Versendungskauf (Ziffer 3.1) trägt der KÄUFER die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom KÄUFER gewünschten Transportversicherung. Sofern wir nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, gilt eine Transportkostenpauschale (ausschließlich Transportversicherung) i.H.v. 50,– EUR als vereinbart. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der KÄUFER. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des KÄUFERS.

4.3. Preiserhöhungen sind möglich, wenn zwischen dem Tag der Bestellung und der Lieferung mehr als 4 Monate liegen und der Hersteller den Listenpreis ändert.

4.4. Der KÄUFER hat die Ware innerhalb von 2 Wochen ab Liefertermin bzw. Bereitstellungsanzeige abzuholen. Der Kaufpreis ist spätestens fällig mit Lieferung der Ware. Wir sind berechtigt bei Vertragsschluss eine Anzahlung je nach Art der Ware zu verlangen.

4.5. Dem KÄUFER stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.